Das untere Abmaß ist bei Angabe einer Maßtoleranz (zulässige Abweichung von Soll- bzw. Nennmaß) die niedrigste zulässige Abweichung vom Nennmaß.
Das untere Abmaß ist bei Angabe einer Maßtoleranz (zulässige Abweichung von Soll- bzw. Nennmaß) die niedrigste zulässige Abweichung vom Nennmaß.