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Maßhaltigkeit

In der Galvanotechnik spricht man von Maßhaltigkeit, wenn die tatsächliche Schichtstärke eines beschichteten Bauteils innerhalb der vereinbarten zulässigen Abweichung liegt, d. h. die Schichtstärke weder über noch unter dem vorab festgelegten Sollwert bzw. Nennwert liegt. Die Schichtstärke wird mit geeigneten Prüfungen festgestellt, bspw. Schichtdickenmessungen.