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Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ab Dezember 2023 verpflichtend und soll Personen schützen, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen erlangt haben und diese melden. Solchen Whistleblowern muss es möglich sein, Hinweise auf Missstände abzugeben, ohne dadurch benachteiligt zu werden.

Wenn Sie also den begründeten Verdacht haben, dass unsere Geschäftsführung, Mitarbeitende gegen Gesetze oder Vorschriften verstoßen, die unter den Schutzbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen, wie zum Beispiel bei:

  • Menschenrechtsverstößen
  • Betrug / Unterschlagung / Diebstahl (Vermögensdelikte)
  • Korruption
  • Kartell- und Wettbewerbsdelikten
  • Datenschutzverstößen
  • Umweltdelikten und -risiken
  • Sonstigen Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben
  • Sonstigen schwerwiegenden Verstößen gegen interne Regeln,

können externe Personen, Kunden oder Geschäftspartner jeglicher Art einen elektronischen Hinweis an unsere interne Meldestelle erstellen. Intern sind Ihre Ansprechpartner der Datenschutzbeauftragte sowie die Personalabteilung der Holzapfel Group

Externe Meldestellen werden vom Bund oder den Ländern betrieben und stehen grundsätzlich allen Hinweisgebern offen:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html